AnbahnungsgesprächAls Anbahnungsgespräch im juristischen Sinne versteht man eine Vorverhandlung mit dem Ziel, für zwei Parteien eine gemeinsame Grundlage zu schaffen, auf der dann aufgebaut werden kann. Das Anbahnungsgespräch ist eine Fortsetzung oder Erweiterung des Vorstellungsgespräches: Es bahnt sich etwas an (Geschäftsbeziehung, Liebesbeziehung etc.). Daher ist bei ihm im Unterschied etwa zur Akquise ein grundsätzliches Einverständnis beider Parteien über ein gemeinsames Vorhaben vorausgesetzt. WeblinksIndex: A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Dieser Artikel basiert auf dem Artikel "Anbahnungsgespräch" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia (http://de.wikipedia.org) und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren über folgende Adresse verfügbar: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Anbahnungsgespr%E4ch&action=history
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