Aktion Standesamt

Die Aktion Standesamt war ein Versuch des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland, die Rechte von Lesben und Schwulen in Deutschland zu stärken. Dazu beantragten im Jahr 1992 etwa 250 lesbische und schwule Paare in rund hundert Gemeinden das Aufgebot. Nachdem die Standesämter das Aufgebot verweigerten, beschritten etwa hundert der Paare den Rechtsweg und beantragten bei Gericht, den Standesbeamten entsprechende Anweisungen zu erteilen.

Die Anträge wurden von den Gerichten zurückgewiesen. Nur ein Paar hatte vor dem Amtsgericht Frankfurt zunächst Erfolg: In seinem Beschluss vom 21. Dezember 1992 kam der Richter zu dem Ergebnis, es gebe keine gesetzliche Definition des Begriffs Ehe (Az: 40 UR III E 166/92 ). In nächster Instanz verlor das Paar jedoch.

Ein Paar aus Nürnberg, dessen Antrag auch in letzter Instanz abgewiesen wurde, legte schließlich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Es argumentierte, in seiner Eheschließungsfreiheit gemäß Artikel 6 Abs. 1 GG verletzt worden zu sein. Das Gericht nahm die Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an, da "die Geschlechtsverschiedenheit zu den prägenden Merkmalen der Ehe " gehöre und ein gleichgeschlechtliches Paar deswegen keine Rechte aus Artikel 6 Abs. 1 GG haben könne (Beschluss vom 4. Oktober 1993, Az: 1 BvR 640/93 )

Bekannteste Teilnehmer der Aktion waren Hella von Sinnen und Cornelia Scheel .

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